01.09.2017

Das revidierte Fortpflanzungsmedizin-gesetz tritt in Kraft

Kommentar von Dr. Felix Häberlin

Ab 1. September 2017 können auch in der Schweiz Patientinnen und Paare mit unerfülltem Kinderwunsch medizinisch korrekt und zugleich erfolgreich behandelt werden. Die Abschaffung von ungeeigneten gesetzlichen Einschränkungen durch Parlament und Volk ermöglicht dies.

Dreizehn lange Jahre benötigte die Gesetzes-Revision bis zur Inkraftsetzung seit der Motion Gutzwiller zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Die ethisch sensiblen Aspekte der Vorlage - Kritiker befürchteten als Folge der PID eugenisches Handeln und eine Geringschätzung von kranken und behinderten Mitmenschen - trugen zum langen Entscheidungsprozess bei. Auch die zweifache Vernehmlassung zum Gesetzestext benötigte wertvolle Zeit. Die erläuternden Begleittexte des Bundesamtes für Gesundheit waren jeweils bereits bei deren Veröffentlichung angesichts der dynamischen medizinischen Entwicklung teilweise nicht mehr aktuell. Angesichts des langen Revisionszeitraums mag man sich fragen, wie medizinische Wissenschaft gesetzgeberisch und politisch adäquat gesteuert werden kann, ohne dass die Steuerung selbst zum Hemmschuh guter Behandlungs-Qualität wird.

Das Parlament ebnete 2014 nicht nur der PID den Weg, sondern votierte auch für eine Lockerung der „Dreierregel“ (nur drei befruchtete Eizellen dürfen gleichzeitig ausserhalb des Mutterleibes kultiviert werden). Die Dreierregel war zum Embryonenschutz konzipiert. Sie offenbarte sich schon früh als kontraproduktiv. Statt dass insgesamt weniger Embryonen ausserhalb des mütterlichen Körpers entwickelt wurden, mussten betroffene Frauen bis zu einer Schwangerschaft mehr Behandlungszyklen als medizinisch nötig absolvieren. Diese gesetzliche - notabene in der Bundesverfassung verankerte – Misskonzeption glich einer willkürlichen Bestrafung betroffener Patientinnen. Das Schlimmste aber: Akzeptable Schwangerschaftsraten konnten nur erzielt werden, wenn mehrere Keime gleichzeitig übertragen wurden. Gehäufte Mehrlingsschwangerschaften waren die Folge und damit einhergehend medizinisch komplexe Frühgeburten. Im Bundesamt für Gesundheit als wichtigem Bindeglied zwischen medizinischer Wissenschaft und politischer Entscheidungsfindung stand das abstrakte Eugenikthema im Vordergrund, währenddem die offenkundigen Argumente aus der praktischen Frauenheilkunde auch nach der zweiten Vernehmlassung keine Kurskorrektur bewirkten. Schweden wies bereits damals eine viermal tiefere Mehrlingsrate auf als die Schweiz. Es gibt dort keine Dreierregel und zudem besteht ein gesellschaftlicher und medizinischer Konsens zum „single Embryo Transfer“.

Einen einzigen entwicklungsfähigen Embryonen im Rahmen der In Vitro Fertilisation der zukünftigen Mutter zurückzugeben, ist dank der revidierten Gesetzgebung nun uneingeschränkt möglich. Am Ball sind jetzt Patientinnen und Mediziner: Sie sollten den neuen Gegebenheiten vertrauen und wenn immer möglich dem Transfer eines einzelnen Embryonen den Vorrang geben. Dies ist mit Abstand die wichtigste Voraussetzung zur Gewährleistung des Kindeswohls.


ähnliche Artikel